Die Sachkundeprüfung nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) ist ein entscheidender Schritt für diejenigen, die als Versicherungsvermittler tätig sein wollen. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und zielt darauf ab, das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu prüfen, die für diese verantwortungsvolle Position erforderlich sind.
Inhalt der Prüfung
Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung umfasst die folgenden Hauptbereiche:
Rechtliche Grundlagen
Hier werden unter anderem Kenntnisse zum Vertragsrecht, zu besonderen Rechtsvorschriften für Versicherungsverträge, zum Verbraucherschutz sowie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgefragt.
Vorsorge
In diesem Bereich geht es überwiegend um die private und betriebliche Altersversorgung, die Unfallversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.
Sach- und Vermögenssicherung
Hier dreht sich alles um Haftpflicht-, Kfz-, Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutz- und Reiseversicherungen.