Die Sachkundeprüfung nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) ist ein entscheidender Schritt für diejenigen, die als Versicherungsvermittler tätig sein wollen. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und zielt darauf ab, das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu prüfen, die für diese verantwortungsvolle Position erforderlich sind.
Inhalt der Prüfung
Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung umfasst die folgenden Hauptbereiche:
Rechtliche Grundlagen
Hier werden unter anderem Kenntnisse zum Vertragsrecht, zu besonderen Rechtsvorschriften für Versicherungsverträge, zum Verbraucherschutz sowie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgefragt.
Vorsorge
In diesem Bereich geht es überwiegend um die private und betriebliche Altersversorgung, die Unfallversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.
Sach- und Vermögenssicherung
Hier dreht sich alles um Haftpflicht-, Kfz-, Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutz- und Reiseversicherungen.
Ablauf der Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 160 Minuten. Sie besteht aus fünf Sachgebieten und teilt sich wie folgt auf:
Sachgebiet A:
- Private Vorsorge durch Lebens-/Renten Versicherungsanlageprodukte und Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung - 18 Fragen
- Gesetzliche Rentenversicherung - 6 Fragen
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung) - 6 Fragen
Sachgebiet B:
- Gesetzliche und private Unfallversicherung - 10 Fragen
- Gesetzliche und private Krankenversicherung, soziale und private Pflegeversicherung - 12 Fragen
Sachgebiet C:
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung - 18 Fragen
Sachgebiet D:
- Gebäudeversicherung - 11 Fragen
- Hausratversicherung - 11 Fragen
Sachgebiet E:
- Haftpflichtversicherung - 12 Fragen
- Kraftfahrtversicherung - 8 Fragen
- Rechtsschutzversicherung - 6 Fragen
Die Sachgebiete A bis C werden im ersten Teil (90 Minuten) geprüft und nach einer kurzen Pause folgen die Sachgebiete D und E (70 Minuten).
Die Aufgaben bestehen aus Single-Choice Aufgaben, bei denen jeweils nur eine der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten korrekt ist und aus Multiple-Choice-Aufgaben, bei denen mehr als eine Antwortmöglichkeit korrekt ist.
Auswertung und Ergebnis
Die Prüfungen werden in der Regel an einem Computer in den Räumen der IHK durchgeführt und daher kann auch unmittelbar nach dem Ende eine Auswertung erfolgen.
Sie wird als bestanden betrachtet, wenn in vier der fünf Sachgebiete mindestens 50 % und im fünften Sachgebiet mindestens 30 % aller Fragen korrekt beantwortet werden.
Nach Bestehen der Prüfung werden die Teilnehmenden entweder zur mündlichen Prüfung zugelassen oder erhalten, falls sie von der mündlichen Prüfung befreit sind, ein Zertifikat, das ihre Sachkunde nach § 34d GewO bescheinigt.