31.3.2025

Ausbildungskosten absetzen

So sparst du Steuern bei Weiterbildungen nach §34d, §34f und §34i GewO
von
Michael Bickel
Überblick

Wer beruflich durchstarten oder sich neu orientieren möchte, stößt früher oder später auf die gesetzlich geregelten Ausbildungen nach §34d (Versicherungsvermittler), §34f (Finanzanlagenvermittler) und §34i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung. Diese Qualifikationen sind eine hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Karriere im Finanz- und Versicherungsbereich. Doch was viele nicht wissen: Die Kosten für diese berufliche Weiterbildung lassen sich steuerlich absetzen und bieten dir dadurch eine erhebliche finanzielle Entlastung.

Welche Ausbildungskosten sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich kannst du alle Ausgaben rund um deine berufliche Aus- und Weiterbildung steuerlich geltend machen, sofern diese deine berufliche Qualifikation erweitern oder verbessern. Konkret bedeutet das für dich, dass du folgende Ausgaben absetzen kannst:

  • Kursgebühren und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Lernmaterialien
  • Anfahrtskosten zu Seminaren und Prüfungen
  • Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen
  • Verpflegungskosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen

Diese Kosten kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung eintragen. Dadurch minderst du dein zu versteuerndes Einkommen und sparst effektiv Steuern.

Besonderheiten bei Ausbildungen nach §34d, §34f und §34i GewO

Die Sachkundeprüfungen nach §34d (Versicherungsvermittler), §34f (Finanzanlagenvermittler) und §34i (Immobiliardarlehensvermittler) werden in der Regel von Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und sind gesetzlich vorgeschrieben, um in diesen Bereichen tätig zu werden. Dadurch gelten diese Qualifizierungen eindeutig als beruflich veranlasste Weiterbildungen, was dir die steuerliche Absetzbarkeit besonders einfach macht.

Sofern du bereits in einem verwandten Beruf tätig bist oder planst, in einem dieser Bereiche aktiv zu werden, kannst du problemlos sämtliche Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung sowie damit verbundene Seminare oder Lehrgänge steuerlich geltend machen.

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Wie kannst du Ausbildungskosten konkret absetzen?

Um die Ausbildungskosten für §34d, §34f oder §34i steuerlich geltend zu machen, solltest du diese als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Dabei ist es entscheidend, dass du alle Belege und Nachweise sorgfältig sammelst und aufbewahrst. Dazu zählen Quittungen für Kursgebühren, Rechnungen für Bücher und Fachliteratur, sowie Nachweise über Fahrtkosten und Übernachtungen.

Wichtig ist dabei auch, dass du den beruflichen Zusammenhang deutlich machst. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Ausbildungen, die entweder für deinen aktuellen Job relevant sind oder eine zukünftige Tätigkeit in Aussicht stellen. Hierbei genügt meist eine kurze schriftliche Erklärung, warum du dich für diese spezifische Weiterbildung entschieden hast.

Steuerliche Vorteile für Quereinsteiger

Gerade für Quereinsteiger, die sich beruflich neu orientieren möchten, bietet die steuerliche Absetzbarkeit der Ausbildungskosten nach §34d, §34f und §34i GewO enorme Vorteile. Auch wenn du aktuell in einem völlig anderen Beruf arbeitest, kannst du deine Kosten absetzen, solange du dem Finanzamt glaubhaft machst, dass du nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung beruflich in den Finanz-, Versicherungs- oder Immobilienbereich wechseln möchtest.

Tipp: Beratung durch einen Steuerexperten

Falls du unsicher bist, wie du deine Ausbildungskosten optimal steuerlich geltend machen kannst, lohnt es sich, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser kennt alle Tricks und Kniffe, um die maximale Steuerersparnis für dich herauszuholen.

Nutze die steuerliche Absetzbarkeit deiner Weiterbildungskosten!

Die Möglichkeit, Ausbildungskosten für Qualifizierungen nach §34d, §34f oder §34i GewO steuerlich abzusetzen, bietet dir erhebliche finanzielle Vorteile und reduziert die effektiven Kosten deiner Weiterbildung deutlich. Sammle deshalb alle relevanten Belege und gib deine Ausgaben konsequent als Werbungskosten in deiner Steuererklärung an. So profitierst du doppelt – durch eine hochwertige Ausbildung und attraktive Steuerersparnisse!

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