Wer beruflich durchstarten oder sich neu orientieren möchte, stößt früher oder später auf die gesetzlich geregelten Ausbildungen nach §34d (Versicherungsvermittler), §34f (Finanzanlagenvermittler) und §34i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung. Diese Qualifikationen sind eine hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Karriere im Finanz- und Versicherungsbereich. Doch was viele nicht wissen: Die Kosten für diese berufliche Weiterbildung lassen sich steuerlich absetzen und bieten dir dadurch eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Welche Ausbildungskosten sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich kannst du alle Ausgaben rund um deine berufliche Aus- und Weiterbildung steuerlich geltend machen, sofern diese deine berufliche Qualifikation erweitern oder verbessern. Konkret bedeutet das für dich, dass du folgende Ausgaben absetzen kannst:
- Kursgebühren und Prüfungsgebühren
- Fachliteratur und Lernmaterialien
- Anfahrtskosten zu Seminaren und Prüfungen
- Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen
- Verpflegungskosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen
Diese Kosten kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung eintragen. Dadurch minderst du dein zu versteuerndes Einkommen und sparst effektiv Steuern.
Besonderheiten bei Ausbildungen nach §34d, §34f und §34i GewO
Die Sachkundeprüfungen nach §34d (Versicherungsvermittler), §34f (Finanzanlagenvermittler) und §34i (Immobiliardarlehensvermittler) werden in der Regel von Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und sind gesetzlich vorgeschrieben, um in diesen Bereichen tätig zu werden. Dadurch gelten diese Qualifizierungen eindeutig als beruflich veranlasste Weiterbildungen, was dir die steuerliche Absetzbarkeit besonders einfach macht.
Sofern du bereits in einem verwandten Beruf tätig bist oder planst, in einem dieser Bereiche aktiv zu werden, kannst du problemlos sämtliche Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung sowie damit verbundene Seminare oder Lehrgänge steuerlich geltend machen.