26.2.2025

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO: Voraussetzungen und Registrierung

Voraussetzungen für den Start als Immobiliardarlehensvermittler
von
Franziska Boll
Überblick

Die Immobiliardarlehensvermittlung ist ein attraktives Berufsfeld für Menschen, die in der Finanzbranche tätig werden oder ihr Leistungsspektrum erweitern möchten. Seit dem 21. März 2016 unterliegt diese Tätigkeit jedoch einer gesetzlichen Regulierung gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO).

Wer gewerblich Immobiliendarlehen vermitteln oder entsprechende Verträge anbahnen möchte, benötigt eine spezielle Erlaubnis nach § 34i GewO sowie einen Eintrag ins Vermittlerregister.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie der Registrierungsprozess abläuft und welche Karrieremöglichkeiten sich als Immobiliardarlehensvermittler eröffnen. Zudem erhältst du Tipps zur optimalen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung 34i, die eine zentrale Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis darstellt.

Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34i GewO?

Die § 34i GewO-Erlaubnis ist für Personen verpflichtend, die gewerblich

  • Immobiliendarlehen, auch unter Baufinanzierung bekannt, vermitteln, d. h. Kunden zu verschiedenen Finanzierungsangeboten beraten und ihnen passende Kreditlösungen empfehlen.
  • Die Anbahnung von Darlehensverträgen übernehmen, also als Vermittler zwischen Kunden und Kreditinstituten agieren.

Diese gesetzliche Regelung dient dem Verbraucherschutz und soll sicherstellen, dass Immobiliardarlehensvermittler über fundierte Fachkenntnisse verfügen und verantwortungsvoll beraten. Die Erlaubnis wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt erteilt.

Besonderheit für Bankkaufleute und Angestellte

Bankkaufleute und andere Angestellte von Kreditinstituten, die ausschließlich für ihr Institut tätig sind, benötigen keine separate Erlaubnis nach § 34i GewO. Sie müssen jedoch trotzdem ihre Sachkunde nachweisen und sich im Vermittlerregister registrieren lassen.

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Welche Voraussetzungen müssen für die § 34i GewO-Erlaubnis erfüllt werden?

Um als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, sind vier zentrale Anforderungen zu erfüllen:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, um sicherzustellen, dass dieser keine gesetzlichen Verstöße oder Vorstrafen im relevanten Zeitraum aufweist.

Erforderliche Nachweise:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der IHK oder dem Gewerbeamt.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, um mögliche Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften offenzulegen.

Achtung: Personen, die in den letzten fünf Jahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurden, gelten in der Regel als nicht zuverlässig und können die Erlaubnis nicht erhalten.

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Immobiliardarlehensvermittler müssen finanziell geordnet wirtschaften. Ist der Antragsteller beispielsweise überschuldet oder in einem laufenden Insolvenzverfahren, kann die Gewerbeerlaubnis verweigert werden.

Erforderliche Nachweise:

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichts.
  • Bescheinigung aus dem zentralen Vollstreckungsportal, um mögliche Zahlungsausfälle zu dokumentieren.

3. Berufshaftpflichtversicherung

Da Immobiliardarlehensvermittler mit hohen Finanzierungsbeträgen arbeiten, müssen sie über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt sowohl den Kunden als auch den Vermittler vor finanziellen Schäden aufgrund von Beratungsfehlern.

Mindestdeckungssummen:

  • 460.000 € je Versicherungsfall.
  • 750.000 € als Höchstleistung für alle Versicherungsfälle pro Jahr.

Die Versicherung muss sich auf alle EU-Mitgliedsstaaten sowie den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstrecken.

4. Sachkundenachweis nach § 34i GewO

Der Nachweis über die fachliche Qualifikation ist eine der wichtigsten Voraussetzungen. Diese Sachkunde kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden:

  • Anerkannte Ausbildung oder Studium – beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann/-frau oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanzen.
  • Sachkundeprüfung 34i bei der IHK – wer keine gleichwertige Ausbildung vorweisen kann, muss die schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung 34i erfolgreich bestehen.

Die Prüfung umfasst Themen wie:

  • Rechtliche Grundlagen (Gewerbeordnung, Verbraucherschutz, Darlehensverträge).
  • Darlehens- und Finanzierungsmodelle (Baufinanzierung, Tilgungsarten, Zinsberechnung).
  • Immobiliardarlehensvermittlung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Beratungsprozess, Kundenbetreuung).

Tipp: Effektive Prüfungsvorbereitung

Mit einem Online-Kurs zur 34i-Sachkundeprüfung lässt sich die Prüfung optimal vorbereiten. Sachkundegurus bietet praxisnahe Lernmaterialien, Prüfungsfragen und Simulationen, um die Chancen auf das Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung 34i deutlich zu erhöhen.

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Registrierung im Vermittlerregister nach § 11a GewO

Sobald die Erlaubnis nach § 34i GewO erteilt wurde, müssen sich Immobiliardarlehensvermittler im Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen.

  • Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen IHK.
  • Das Antragsformular für die Registrierung ist bei den jeweiligen IHKs abrufbar (z. B. IHK Berlin hier).
  • Ausnahme: Angestellte eines registrierten Gewerbetreibenden müssen sich über ihren Arbeitgeber registrieren lassen.

Achtung: Ohne die Eintragung ins Vermittlerregister ist die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler nicht gestattet!

Karrierechancen mit einer Erlaubnis nach § 34i GewO

Mit einer erfolgreichen Registrierung eröffnen sich zahlreiche Karrieremöglichkeiten in der Finanz- und Immobilienbranche:

  • Selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler – Eigenes Geschäft mit direkter Kundenberatung.
  • Angestellte Tätigkeit bei Finanzdienstleistern – Tätigkeit in Banken, Versicherungen oder Kreditinstituten.
  • Zusatzqualifikation für Immobilienmakler – Erweiterung des Leistungsportfolios zur ganzheitlichen Kundenbetreuung.

Immobiliardarlehensvermittler sind gefragte Experten, die Menschen bei einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben unterstützen: der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie.

Fazit: So wirst du erfolgreich Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler bietet attraktive Verdienstmöglichkeiten und eine hohe Nachfrage. Um diese Tätigkeit jedoch rechtssicher auszuführen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO beantragen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen.
  • Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
  • Sachkundeprüfung 34i bei der IHK ablegen oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen.
  • Registrierung im Vermittlerregister nach § 11a GewO durchführen.

Mit der richtigen Vorbereitung – z. B. durch einen Online-Kurs zur 34i-Sachkundeprüfung – gelingt der Einstieg problemlos.

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