Nachdem du die Sachkundeprüfung nach § 34i Gewerbeordnung erfolgreich bestanden hast, ist der nächste wichtige Schritt, die Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler zu beantragen. In diesem Artikel erfährst du, wie du diese Erlaubnis Schritt für Schritt erhältst.
Sachkundeprüfung erfolgreich abschließen
Die Grundvoraussetzung für die Gewerbeerlaubnis ist das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und stellt sicher, dass du über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler verfügst.
Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag sind folgende Dokumente notwendig:
- Bestätigung über die bestandene Sachkundeprüfung
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Aktueller Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (erhältlich beim Amtsgericht)
- Eintrag aus dem Insolvenzregister (erhältlich beim Amtsgericht)
- Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG, direkter Versand an die Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9, direkter Versand an die Behörde)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 460.000 Euro pro Schadensfall und 750.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres
Antragstellung
Die Erlaubnis wird in den meisten Bundesländern durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) erteilt. In einigen Regionen können jedoch auch andere Behörden wie Gewerbe-, Ordnungs- oder Bürgerämter zuständig sein. Viele IHKs und Ämter bieten mittlerweile Online-Portale für die Antragstellung an. Informiere dich vorab über die spezifischen Anforderungen deiner zuständigen IHK bzw. deines zuständigen Amtes.