26.2.2025

Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO: Voraussetzungen und Registrierung

Voraussetzungen für den Start als Finanzanlagenvermittler
von
Franziska Boll
Überblick

Der Beruf des Finanzanlagenfachmanns bietet spannende Möglichkeiten in der Finanzbranche, sei es als Einstieg in den Beruf oder als Spezialisierung innerhalb des Finanzsektors. Seit dem 1. Januar 2013 ist für die Vermittlung von Finanzanlagen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) vorgeschrieben. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Finanzanlagenvermittler über die erforderliche Fachkenntnis und Zuverlässigkeit verfügen. In diesem Beitrag erfährst du alles über die Voraussetzungen, die für den Erhalt der Gewerbeerlaubnis notwendig sind, und wie du dich erfolgreich als Finanzanlagenfachmann registrieren kannst.

Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34f GewO?

Die Erlaubnis nach § 34f GewO ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder deren Abschluss vorbereiten. Dazu zählen unter anderem Produkte wie:

  • Investmentfonds
  • Geschlossene Fonds
  • Anteile an Investmentvermögen
  • Vermögensanlagen
  • Partiarische Darlehen

Die Gewerbeerlaubnis dient als Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit, die für diese verantwortungsvolle Tätigkeit unerlässlich sind. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist in der Regel die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben einer Hauptniederlassung im Inland sind vier wesentliche Voraussetzungen erforderlich:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen. Eine Erlaubnis wird in der Regel verweigert, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt wurde.

  • Benötigte Dokumente:
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Ungeordnete Vermögensverhältnisse, etwa bei einer laufenden Privatinsolvenz oder einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis, führen zur Ablehnung des Antrags.

  • Benötigte Dokumente:
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichts
    • Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsportal

3. Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen, da sie Kunden vor finanziellen Verlusten schützt, die durch Beratungsfehler entstehen könnten. Die Versicherung muss europaweit gültig sein.

  • Deckungssummen:
    • Mindestens 1.276.000 Euro je Versicherungsfall
    • Höchstleistung von 1.919.000 Euro pro Versicherungsjahr

4. Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis ist eine zentrale Voraussetzung. Er kann auf verschiedene Weise erbracht werden:

  • Relevante Ausbildung: Zum Beispiel eine abgeschlossene Bankausbildung oder ein Studium mit Schwerpunkt Finanzdienstleistungen.
  • IHK-Sachkundeprüfung: Wer keine einschlägige Ausbildung besitzt, muss die schriftliche Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Die schriftliche 34f-Prüfung umfasst Themen wie Anlagemärkte, rechtliche Grundlagen und Kundenberatung. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend.

Wie bereitest du dich auf die Sachkundeprüfung vor?

Die Prüfungsvorbereitung kann durch Selbststudium, Präsenzkurse oder Onlinekurse erfolgen. Besonders beliebt sind flexible Onlinekurse wie die von Sachkundegurus, die dir alles bieten, um dich effizient auf die Prüfung vorzubereiten:

  • Interaktive Lernmodule
  • Prüfungsfragen in IHK-Logik
  • Prüfungssimulationen
  • Webinare mit erfahrenen IHK-Prüfern

Mit einem strukturierten Lernplan und den richtigen Materialien kannst du dich optimal auf die Anforderungen der schriftlichen 34f-Sachkundeprüfung vorbereiten.

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Registrierungspflicht

Nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis ist eine Registrierung im Vermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO erforderlich. Dies ist verpflichtend und erfolgt über die zuständige IHK. Für angestellte Vermittler, die ebenfalls sachkundig sein müssen, wird die Registrierung vom Arbeitgeber veranlasst.

Chancen und Vorteile als Finanzanlagenfachmann

Die Nachfrage nach qualifizierten Finanzanlagenvermittlern wächst stetig, da immer mehr Menschen professionelle Unterstützung bei der Auswahl ihrer Finanzanlagen suchen. Der Beruf des Finanzanlagenfachmanns bietet nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten, sondern auch:

  • Attraktive Verdienstmöglichkeiten: Die Vergütung erfolgt häufig über Provisionen und kann je nach vermitteltem Anlagevolumen erheblich sein.
  • Flexibilität: Viele Finanzanlagenfachleute arbeiten selbstständig und können ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
  • Stetige Weiterbildung: Der Finanzsektor ist dynamisch, und kontinuierliche Weiterbildungen sorgen dafür, dass du immer auf dem neuesten Stand bist.

Der Weg zum Finanzanlagenfachmann ist klar geregelt und bietet hervorragende Perspektiven in einem wachsenden Markt. Mit der Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und einer gezielten Vorbereitung auf die schriftliche 34f-Prüfung legst du den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere in der Finanzbranche.

Nutze die Onlinekurse von Sachkundegurus, um dich optimal auf die Prüfung vorzubereiten und deinen Traum von einer Karriere im Finanzbereich zu verwirklichen.

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