Der Beruf des Finanzanlagenfachmanns bietet spannende Möglichkeiten in der Finanzbranche, sei es als Einstieg in den Beruf oder als Spezialisierung innerhalb des Finanzsektors. Seit dem 1. Januar 2013 ist für die Vermittlung von Finanzanlagen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) vorgeschrieben. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Finanzanlagenvermittler über die erforderliche Fachkenntnis und Zuverlässigkeit verfügen. In diesem Beitrag erfährst du alles über die Voraussetzungen, die für den Erhalt der Gewerbeerlaubnis notwendig sind, und wie du dich erfolgreich als Finanzanlagenfachmann registrieren kannst.
Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34f GewO?
Die Erlaubnis nach § 34f GewO ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder deren Abschluss vorbereiten. Dazu zählen unter anderem Produkte wie:
- Investmentfonds
- Geschlossene Fonds
- Anteile an Investmentvermögen
- Vermögensanlagen
- Partiarische Darlehen
Die Gewerbeerlaubnis dient als Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit, die für diese verantwortungsvolle Tätigkeit unerlässlich sind. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist in der Regel die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO
Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben einer Hauptniederlassung im Inland sind vier wesentliche Voraussetzungen erforderlich:
1. Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen. Eine Erlaubnis wird in der Regel verweigert, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt wurde.
- Benötigte Dokumente:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
2. Geordnete Vermögensverhältnisse
Ungeordnete Vermögensverhältnisse, etwa bei einer laufenden Privatinsolvenz oder einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis, führen zur Ablehnung des Antrags.
- Benötigte Dokumente:
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichts
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsportal
3. Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen, da sie Kunden vor finanziellen Verlusten schützt, die durch Beratungsfehler entstehen könnten. Die Versicherung muss europaweit gültig sein.
- Deckungssummen:
- Mindestens 1.276.000 Euro je Versicherungsfall
- Höchstleistung von 1.919.000 Euro pro Versicherungsjahr
4. Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis ist eine zentrale Voraussetzung. Er kann auf verschiedene Weise erbracht werden:
- Relevante Ausbildung: Zum Beispiel eine abgeschlossene Bankausbildung oder ein Studium mit Schwerpunkt Finanzdienstleistungen.
- IHK-Sachkundeprüfung: Wer keine einschlägige Ausbildung besitzt, muss die schriftliche Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Die schriftliche 34f-Prüfung umfasst Themen wie Anlagemärkte, rechtliche Grundlagen und Kundenberatung. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend.
Wie bereitest du dich auf die Sachkundeprüfung vor?
Die Prüfungsvorbereitung kann durch Selbststudium, Präsenzkurse oder Onlinekurse erfolgen. Besonders beliebt sind flexible Onlinekurse wie die von Sachkundegurus, die dir alles bieten, um dich effizient auf die Prüfung vorzubereiten:
- Interaktive Lernmodule
- Prüfungsfragen in IHK-Logik
- Prüfungssimulationen
- Webinare mit erfahrenen IHK-Prüfern
Mit einem strukturierten Lernplan und den richtigen Materialien kannst du dich optimal auf die Anforderungen der schriftlichen 34f-Sachkundeprüfung vorbereiten.