29.1.2024

Der Ablauf der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34i GewO

Eine gute Vorbereitung auf die mündliche 34i-Prüfung ist unerlässlich
von
Michael Bickel
Überblick

Die mündliche Sachkundeprüfung nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) ist ein wichtiger Schritt für Personen, die in der Immobiliardarlehensvermittlung tätig werden möchten. Diese Prüfung ermöglicht es den Prüfungskandidaten, ihr theoretisches Wissen und ihre Fähigkeiten im Gespräch unter Beweis zu stellen. Um optimal auf diese Prüfung vorbereitet zu sein, ist es wichtig, den Ablauf und die Anforderungen der mündlichen Sachkundeprüfung zu verstehen. In diesem Blogartikel werfen wir einen detaillierten Blick auf den Ablauf dieser Prüfung.

Terminvereinbarung

Bei der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung erfolgt in der Regel auch gleich die zur anschließenden mündlichen Prüfung. Wer allerdings zum Beispiel bereits eine mündliche Prüfung nach den §§ 34d oder 34f  der GewO abgelegt hat, kann sich hier befreien lassen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung. Prüfungskandidaten erhalten eine schriftliche Einladung mit dem festgelegten Termin und dem Ort der Prüfung.

Prüfungsvorbereitung

Es ist ratsam, sich gründlich auf die mündliche Sachkundeprüfung vorzubereiten. Dazu gehört es, sich einen Gesprächsverlauf zurechtzulegen und sich mit Unterlagen wie der Beratungsdokumentation oder dem Protokollbogen der Prüfer vertraut zu machen. Am besten hat man alle wichtigen Unterlagen für das Gespräch parat. Außerdem hilft es, sich Musterlösungen anzusehen oder anzuhören und das Gespräch zu üben. Die Vorbereitung mit Hilfe eines Selbstlernprogramms bietet dabei viele Vorteile.

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Prüfungsablauf

Die mündliche Sachkundeprüfung besteht aus einem simulierten Beratungsgespräch zwischen dem Prüfungskandidaten und einem Prüferkunden vor einem Prüfungsausschuss, der aus erfahrenen Prüfern besteht. Dabei dient einen von neun feststehenden Kundensituationen - hier Fallvorgaben genannt - als Ausgangspunkt für das Gespräch. 

Vorbereitungsphase

Der Prüfungskandidat hat, nachdem er die für ihn relevante Fallvorgabe erhalten hat, 20 Minuten Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Dazu wird ihm ein separater Vorbereitungsraum zugeteilt. 

Begrüßung und Vorstellung

Nach Abschluss der Vorbereitungszeit wird der Kandidat in den eigentlichen Prüfungsraum geführt. Dort begrüßt ihn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und stellt die weiteren Mitglieder (Protokollführer und Prüferkunde) vor.

Fallbezogenes Beratungsgespräch

Der Prüfungskandidat berät nun basierend auf der Fallvorgabe den Prüferkunden. Dieses Gespräch dauert 20 Minuten. Hier wird vor allem geprüft, ob der Kandidat sich im Rahmen seiner Beratung an Recht und Verbraucherschutz hält und insbesondere die Vorgaben der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung umsetzt.

Abschluss und Bewertung 

Nach Ablauf der 20 Minuten wird der Kandidat gebeten, den Raum zu verlassen. Der Ausschuss berät dann über das Gespräch und vergibt Punkte für einzelne Sequenzen. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erhält. Nach der Beratung verkündet der Vorsitzende das Ergebnis und überreicht dem Kandidaten im Erfolgsfall die entsprechende Urkunde über den Nachweis der Sachkunde. 

Um an der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34i GewO für die Immobiliardarlehensvermittlung teilnehmen zu können, musst du zunächst die schriftliche Prüfung erfolgreich absolvieren. Außerdem ist es sinnvoll, dass du dich mit den Fallvorgaben und dem idealen Gesprächsverlauf vertraut machst. Dazu ist eine gute Vorbereitung wie zum Beispiel mit Sachkundegurus unerlässlich. 

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