Einleitung
Wenn du die Sachkundeprüfung nach § 34d Gewerbeordnung erfolgreich abgeschlossen hast, ist der nächste wichtige Schritt, die Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler zu beantragen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du diese Erlaubnis Schritt für Schritt erhältst.
Sachkundeprüfung erfolgreich abschließen
Vorausgesetzt du kannst deine Sachkunde nicht auf anderem Weg nachweisen, ist die Grundvoraussetzung für die Gewerbeerlaubnis das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und stellt sicher, dass du über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler verfügst.
Unterlagen zusammenstellen
Folgende Dokumente sind für den Antrag erforderlich:
- Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (erhältlich beim Amtsgericht)
- Auszug aus dem Insolvenzregister (erhältlich beim Amtsgericht)
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG, direkter Versand an die Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9, direkter Versand an die Behörde)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,3 Millionen Euro pro Schadensfall und 1,92 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres
Antrag stellen
In den meisten Bundesländern sind inzwischen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. In einigen Regionen können jedoch auch andere Behörden zuständig sein, wie zum Beispiel Gewerbe-, Ordnungs- oder Bürgerämter.
Viele IHKs und Ämter bieten inzwischen Online-Portale für die Antragstellung an. Informiere dich vorab über die spezifischen Anforderungen deiner zuständigen IHK bzw. deines zuständigen Amtes.