3.7.2024

So bekommst du die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO

Um die Gewerbeerlaubnis nach § 34d zu erhalten, gibt es Einiges zu beachten. In diesem Beitrag erfährst du, wie du diese Erlaubnis Schritt für Schritt erhältst. 
von
Michael Bickel
Überblick

Einleitung

Wenn du die Sachkundeprüfung nach § 34d Gewerbeordnung erfolgreich abgeschlossen hast, ist der nächste wichtige Schritt, die Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler zu beantragen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du diese Erlaubnis Schritt für Schritt erhältst. 

Sachkundeprüfung erfolgreich abschließen

Vorausgesetzt du kannst deine Sachkunde nicht auf anderem Weg nachweisen, ist die Grundvoraussetzung für die Gewerbeerlaubnis das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und stellt sicher, dass du über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler verfügst.

Unterlagen zusammenstellen

Folgende Dokumente sind für den Antrag erforderlich:

  • Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (erhältlich beim Amtsgericht)
  • Auszug aus dem Insolvenzregister (erhältlich beim Amtsgericht)
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG, direkter Versand an die Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9, direkter Versand an die Behörde)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,3 Millionen Euro pro Schadensfall und 1,92 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres

Antrag stellen

In den meisten Bundesländern sind inzwischen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. In einigen Regionen können jedoch auch andere Behörden zuständig sein, wie zum Beispiel Gewerbe-, Ordnungs- oder Bürgerämter. 

Viele IHKs und Ämter bieten inzwischen Online-Portale für die Antragstellung an. Informiere dich vorab über die spezifischen Anforderungen deiner zuständigen IHK bzw. deines zuständigen Amtes.

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Gebühren entrichten

Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren an. Die genauen Kosten und akzeptierten Zahlungsmethoden können je nach IHK bzw. Amt stark variieren.

Prüfung des Antrags

Nach Einreichung aller Unterlagen und Zahlung der Gebühren prüft die IHK (oder das Amt) deinen Antrag. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sei am besten für eventuelle Rückfragen erreichbar.

Erteilung der Gewerbeerlaubnis

Bei erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen erhältst du die Gewerbeerlaubnis. Erst mit dieser Erlaubnis darfst du offiziell als Versicherungsvermittler tätig werden. Die Ausübung der Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eintragung ins Vermittlerregister

Nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis musst du dich im Vermittlerregister eintragen lassen. Dies geschieht in der Regel ebenfalls über die IHK und ist notwendig, um deine Tätigkeit offiziell ausüben zu können.

Der Weg zur Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO ist klar strukturiert, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung und Aufmerksamkeit für Details. Mit der erfolgreichen Erlangung der Erlaubnis bist du bestens gerüstet, um deine Karriere als Versicherungsvermittler zu starten.

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