Ausgangsituation
Schon seit vielen Jahren lockt der Beruf des Versicherungsvermittlers Menschen aus unterschiedlichen Branchen und Lebenssituationen an. Dabei sind die Motive durchaus unterschiedlich. Für die einen ist es die Aussicht auf das gute Einkommen als Versicherungsvermittler, für die nächsten ist es die freie Zeiteinteilung eines Selbstständigen und für andere ist es das Interesse an der Zusammenarbeit mit immer neuen Kunden. Das Gute ist, dass sehr viele Menschen grundsätzlich die Chance haben auch als Quereinsteiger, eine Ausbildung zu absolvieren und den Beruf des IHK geprüften Versicherungsvermittlers zu ergreifen.
Versicherungsgesellschaft
Gerade zum Start suchen die meisten angehenden Versicherungsvermittler sich eine Versicherungsgesellschaft oder ein Versicherungsunternehmen, mit dem sie als gebundener Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter zusammenarbeiten wollen. Fast alle Gesellschaften, ob groß oder klein, haben Nachwuchssorgen und sind froh um motivierte Bewerber. Häufig startet man zunächst als Junior-Versicherungsvermittler in einer etablierten Versicherungsagentur, um so von erfahrenen Kollegen lernen zu können. Später übernimmt man dann eine eigenen Agenturbestand, der einem eine auskömmliche Bestandsprovision und damit ein sicheres Einkommen garantiert.
Voraussetzungen für den Beruf der Versicherungsvermittlers
Um als selbstständiger Versicherungsvermittler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler zu arbeiten, benötigt man eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Um diese Erlaubnis zu erhalten und den Beruf Versicherungsvermittler zu ergreifen, muss man vier Bedingungen erfüllen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung ist man, wenn man in den letzten 5 Jahren nicht wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verurteilt wurde.
Geordnete Vermögensverhältnisse
Die Vermögensverhältnisse gelten als geordnet, wenn über das Vermögen des angehenden Versicherungsmaklers kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und dieser nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Berufshaftpflichtversicherung
Möchte man Versicherungsvermittler werden, benötigt man eine Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsfachmann Sachkunde
Entweder durch eine entsprechende Berufsausbildung oder durch eine Sachkundeprüfung vor der IHK muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die notwendige Sachkunde verfügt, um als Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsfachmann tätig zu sein. Auf die Sachkundeprüfung bei der IHK kann man sich selbst durch einen geeigneten 34d Online-Kurs vorbereiten.
Gewerbeerlaubnis
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man beim zuständigen Gewerbe- oder Bürgeramt die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO beantragen und auch für Quereinsteiger steht der Karriere als erfolgreicher Versicherungsvermittler nichts mehr im Weg.