Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist mehr als nur ein bürokratisches Regelwerk der Europäischen Union. Sie beeinflusst ganz konkret die tägliche Arbeit von Versicherungsvermittlern, insbesondere in der Beratung, der Dokumentation und der Weiterbildungspflicht. Seit dem Inkrafttreten 2018 ist sie fester Bestandteil des regulatorischen Rahmens für alle, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind – sei es als Makler, Honorarberater oder Angestellter bei Versicherungsunternehmen.
Seit 2020 wird die Einhaltung der IDD zudem verstärkt kontrolliert, und mit der Einführung neuer Anforderungen rund um Nachhaltigkeit (ESG) ist die IDD auch 2024 aktueller denn je.
Was ist die IDD?
Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine EU-Richtlinie, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten in allen Mitgliedsstaaten einheitlich regeln soll. Sie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, die Beratungsqualität zu steigern und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern.
In Deutschland wurde die IDD durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in nationales Recht überführt und ist seit dem 23. Februar 2018 verbindlich.
Wen betrifft die IDD?
Die IDD gilt für alle Personen und Unternehmen, die Versicherungsprodukte vermitteln, verkaufen oder beraten. Das umfasst:
- Versicherungsvermittler nach § 34d GewO
- Honorar-Versicherungsberater
- Mitarbeiter im Versicherungsinnen- und Außendienst
- Vergleichsportale mit Abschlussfunktion
- Versicherungsunternehmen mit Vertriebseinheiten
Damit ist die IDD eine verbindliche Leitlinie für alle Marktteilnehmer im Versicherungsvertrieb.
Trennung von Honorarberatung und Provisionsberatung
Ein zentrales Element der IDD ist die klare Unterscheidung zwischen Honorarberatung und Vermittlung gegen Provision. Die Vermittlung auf Provisionsbasis bleibt in Deutschland erlaubt, muss aber transparent gemacht werden.
Wichtig: Es sind keine Mischformen erlaubt. Wer als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO tätig ist, darf nicht gleichzeitig Honorarberatung anbieten. Umgekehrt darf ein Versicherungsberater keine Provisionen annehmen.
Verbraucher müssen jederzeit nachvollziehen können, wie ihre Beratung vergütet wird – das schafft Transparenz und Vertrauen.
Provisionsabgabeverbot: Klarheit bei der Vergütung
Die IDD stellt auch klar: Die Rückerstattung von Provisionen an Kunden ist untersagt. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen Vermittlern sichergestellt werden.
Erlaubt sind hingegen kleine Aufmerksamkeiten mit einem Wert von maximal 15 Euro – etwa bei Geschäftsessen oder Werbegeschenken.
Das Ziel ist klar: Verbraucher sollen sich für den Berater mit der besten Leistung entscheiden – nicht für den mit der höchsten Rückvergütung.
Weiterbildungspflicht nach IDD: 15 Stunden jährlich
Eine weitere zentrale Neuerung der IDD betrifft die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler. Jedes Jahr müssen mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden – durch Schulungen, Seminare, Webinare oder E-Learnings.
Die Weiterbildungen müssen sich auf Themen rund um:
- Produktschulung
- Beratung und Kundenkommunikation
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Markt- und Verbraucherschutz
beziehen und dokumentiert werden. Die Nachweise müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Seit 2020 führen die IHKs vermehrt stichprobenartige Kontrollen durch – auch ohne konkreten Anlass.
Tipp: Mit einem digitalen Lernsystem, wie es z. B. in modernen MVPs oder Plattformen wie Sachkundegurus angeboten wird, lässt sich die IDD-konforme Weiterbildung effizient und rechtssicher umsetzen.