31.3.2025

IDD – Insurance Distribution Directive: Was Vermittler zur EU-Vermittlerrichtlinie wissen müssen

In diesem Beitrag erfährst Du, was die Insurance Distribution Directive (IDD) ist und was sie regelt.
von
Michael Bickel
Überblick

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist mehr als nur ein bürokratisches Regelwerk der Europäischen Union. Sie beeinflusst ganz konkret die tägliche Arbeit von Versicherungsvermittlern, insbesondere in der Beratung, der Dokumentation und der Weiterbildungspflicht. Seit dem Inkrafttreten 2018 ist sie fester Bestandteil des regulatorischen Rahmens für alle, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind – sei es als Makler, Honorarberater oder Angestellter bei Versicherungsunternehmen.

Seit 2020 wird die Einhaltung der IDD zudem verstärkt kontrolliert, und mit der Einführung neuer Anforderungen rund um Nachhaltigkeit (ESG) ist die IDD auch 2024 aktueller denn je.

Was ist die IDD?

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine EU-Richtlinie, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten in allen Mitgliedsstaaten einheitlich regeln soll. Sie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, die Beratungsqualität zu steigern und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern.

In Deutschland wurde die IDD durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in nationales Recht überführt und ist seit dem 23. Februar 2018 verbindlich.

Wen betrifft die IDD?

Die IDD gilt für alle Personen und Unternehmen, die Versicherungsprodukte vermitteln, verkaufen oder beraten. Das umfasst:

  • Versicherungsvermittler nach § 34d GewO
  • Honorar-Versicherungsberater
  • Mitarbeiter im Versicherungsinnen- und Außendienst
  • Vergleichsportale mit Abschlussfunktion
  • Versicherungsunternehmen mit Vertriebseinheiten

Damit ist die IDD eine verbindliche Leitlinie für alle Marktteilnehmer im Versicherungsvertrieb.

Trennung von Honorarberatung und Provisionsberatung

Ein zentrales Element der IDD ist die klare Unterscheidung zwischen Honorarberatung und Vermittlung gegen Provision. Die Vermittlung auf Provisionsbasis bleibt in Deutschland erlaubt, muss aber transparent gemacht werden.

Wichtig: Es sind keine Mischformen erlaubt. Wer als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO tätig ist, darf nicht gleichzeitig Honorarberatung anbieten. Umgekehrt darf ein Versicherungsberater keine Provisionen annehmen.

Verbraucher müssen jederzeit nachvollziehen können, wie ihre Beratung vergütet wird – das schafft Transparenz und Vertrauen.

Provisionsabgabeverbot: Klarheit bei der Vergütung

Die IDD stellt auch klar: Die Rückerstattung von Provisionen an Kunden ist untersagt. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen Vermittlern sichergestellt werden.

Erlaubt sind hingegen kleine Aufmerksamkeiten mit einem Wert von maximal 15 Euro – etwa bei Geschäftsessen oder Werbegeschenken.

Das Ziel ist klar: Verbraucher sollen sich für den Berater mit der besten Leistung entscheiden – nicht für den mit der höchsten Rückvergütung.

Weiterbildungspflicht nach IDD: 15 Stunden jährlich

Eine weitere zentrale Neuerung der IDD betrifft die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler. Jedes Jahr müssen mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden – durch Schulungen, Seminare, Webinare oder E-Learnings.

Die Weiterbildungen müssen sich auf Themen rund um:

  • Produktschulung
  • Beratung und Kundenkommunikation
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Markt- und Verbraucherschutz

beziehen und dokumentiert werden. Die Nachweise müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Seit 2020 führen die IHKs vermehrt stichprobenartige Kontrollen durch – auch ohne konkreten Anlass.

Tipp: Mit einem digitalen Lernsystem, wie es z. B. in modernen MVPs oder Plattformen wie Sachkundegurus angeboten wird, lässt sich die IDD-konforme Weiterbildung effizient und rechtssicher umsetzen.

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IDD bei Versicherungsanlageprodukten: Beratungspflichten erweitert

Wer Versicherungsanlageprodukte vermittelt – etwa fondsgebundene Lebensversicherungen, muss noch umfangreichere Pflichten erfüllen.

Diese orientieren sich stark an den Anforderungen für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO:

  • Geeignetheitsprüfung: Passt das Produkt zur finanziellen Situation, zu den Zielen und zur Risikobereitschaft des Kunden?
  • Angemessenheitsprüfung: Versteht der Kunde das Produkt? Hat er die nötigen Vorkenntnisse?

Diese Beratungspflichten müssen vollständig dokumentiert werden – inklusive Risikoanalyse, Produktauswahl und der Begründung der Produktempfehlung.

Seit 2022 Pflicht: Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen

Ein besonders aktueller Aspekt der IDD ist die Integration von Nachhaltigkeit in die Beratung. Seit dem 2. August 2022 müssen Vermittler die ESG-Präferenzen (Umwelt, Soziales, Governance) ihrer Kunden abfragen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.

Verpflichtend ist:

  • Abfrage der Nachhaltigkeitsziele des Kunden
  • Einbeziehung dieser Ziele in die Produktempfehlung
  • Dokumentation und Begründung bei Abweichungen oder Änderungen

Wichtig: Wenn kein Produkt zur Präferenz passt, darf keines empfohlen werden. Die Abfrage ist Teil der Geeignetheitsprüfung und damit rechtlich bindend.

Digitale Unterstützung: Warum Maklersoftware heute Pflicht ist

Die Komplexität der IDD-Vorgaben macht klar: Manuelles Arbeiten reicht nicht mehr aus. Moderne Beratungslösungen wie “Professional works” oder Vergleichsrechner mit integrierter Protokollfunktion helfen dabei, die IDD-konforme Beratung sicherzustellen.

Vorteile:

  • Geführte Beratung mit Pflichtfeldern
  • Automatisierte Dokumentation
  • ESG-Abfragen integriert
  • Rechtssichere Archivierung

Ohne digitale Tools ist eine rechtssichere Beratung kaum mehr wirtschaftlich umsetzbar.

Die IDD verändert den Versicherungsvertrieb dauerhaft. Die IDD ist mehr als nur ein Regelwerk – sie ist ein Instrument, um Qualität, Transparenz und Kundenorientierung im Versicherungsvertrieb zu erhöhen.

Sie betrifft alle Vermittler nach § 34d GewO, ganz gleich ob angestellt, selbstständig oder als Mehrfachagent. Die Anforderungen sind klar: Weiterbildung, Dokumentation, Nachhaltigkeit und klare Vergütungsmodelle.

Wer langfristig erfolgreich sein will, sollte die IDD nicht als Last, sondern als Chance für professionellen und modernen Vertrieb verstehen.

Tipp: Mit dem Online-Kurs zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO bei Sachkundegurus lernst du nicht nur die Prüfungsinhalte, sondern auch, wie du IDD-konform berätst, dokumentierst und professionell auftrittst. Ideal für Einsteiger und Profis, die rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen.

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