§ 34f Anmeldung: IHK Prüfungstermine und Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler
Die IHK Prüfungen finden 2025 an folgenden Terminen statt:
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 22.01.2025 // Anmeldeschluss: 25.12.2024
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 26.03.2025 // Anmeldeschluss: 26.02.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 23.04.2025 // Anmeldeschluss: 29.03.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 25.06.2025 // Anmeldeschluss: 28.05.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 23.07.2025 // Anmeldeschluss: 23.06.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 24.09.2025 // Anmeldeschluss: 27.08.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 22.10.2025 // Anmeldeschluss: 22.09.2025
- IHK Prüfungstermin § 34f GewO: 26.11.2025 // Anmeldeschluss: 29.10.2025
Nicht jede IHK stellt alle Prüfungstermine zur Verfügung. Durch den jeweiligen Link in der Übersicht aller IHKs kannst du genau ermitteln, wann die IHK in deiner Nähe die § 34f Prüfung anbietet. Achte dabei besonders auf die Anmeldefristen, da diese bei einigen IHKs von den genannten Terminen abweichen können. Beachte, dass du die Prüfung bei jeder IHK ablegen kannst und sie bei Bedarf auch mehrmals (gegen erneute Anmeldegebühren) wiederholen darfst.
Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis
Wir haben eine Checkliste erstellt, die den Prozess des Erlaubniserwerbs nach § 34f GewO verdeutlicht (Quelle: IHK Düsseldorf).
Um eine Erlaubnis gemäß § 34f der Gewerbeordnung (GewO) zu erteilen, müssen die IHK oder in einigen Fällen das Ordnungsamt sicherstellen, dass der Antragsteller die nachfolgenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt:
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
Geforderte Unterlagen
Alle Dokumente sind entweder im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie einzureichen und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die erforderlichen Unterlagen umfassen im Detail:
Polizeiliches Führungszeugnis
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK bzw. das Ordnungsamt gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34f GewO
- In der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
- Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
- Kosten: ca. 13 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: vollständige Personalien bestätigen und Verurteilungen in den vergangenen fünf Jahren ausschließen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34f GewO
- in der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand); für die juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) bei der Meldebehörde am Ort des Gewerbesitzes
- Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
- Kosten: ca. 13 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung ausschließen
Bescheinigung des Finanzamts: Auskunft in Steuersachen
- Antrag beim zuständigen Finanzamt
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), sowie für die juristische Person selbst durch Antrag beim Finanzamt des Betriebssitzes
- Kosten: keine
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: steuerliche Rückstände ausschließen
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskünfte erhältst du ausschließlich im Internet: www.vollstreckungsportal.de
- Kosten: 4,50 €
- Nach Registrierung erhältst du ein Passwort, mit dem der Auszug beantragt werden kann.
- Den Ausdruck fügst du bitte den einzureichenden Unterlagen bei.
Auszug aus dem Insolvenzregister
- Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzabteilung) des Wohnsitzes durch Vorlage des Personalausweises
- bei juristischen Personen: für die juristische Person selbst
- Kosten: 15 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken
Aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie
- Mindestumfang entsprechend § 10 Abs. 2 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (Mindestdeckung derzeit 1.276.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.191.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres)
- Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens/Garantiegebers
- Ist der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, ist auch für diese eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.
Sachkundenachweis