IHK Prüfungstermine und Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung zum Immobiliardarlehensvermittler
Die IHK Prüfungen finden 2025 an folgenden Terminen statt:
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 14.01.2025 // Anmeldeschluss: 15.12.2024
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 18.03.2025 // Anmeldeschluss: 16.02.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 15.04.2025 // Anmeldeschluss: 16.03.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 17.06.2025 // Anmeldeschluss: 18.05.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 15.07.2025 // Anmeldeschluss: 15.06.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 16.09.2025 // Anmeldeschluss: 17.08.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 14.10.2025 // Anmeldeschluss: 14.09.2025
- IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 18.11.2025 // Anmeldeschluss: 19.10.2025
Nicht jede IHK bieten auch jeden Termin an. Über den Link der Auflistung aller IHKs kannst du genau herausfinden, zu welchen Terminen die für dich am nächsten gelegene IHK die § 34i Prüfung anbietet. Bitte berücksichtige dabei auch den Anmeldeschluss (diese können ggf. bei einzelnen IHK geringfügig von den o. g. Daten abweichen). Die Prüfung kannst du selbstverständlich an jeder IHK ablegen und übrigens auch beliebig oft (gegen neue Anmeldegebühren) wiederholen.
Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis
Wir haben für dich eine Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis nach § 34i GewO zusammengestellt. (Quelle IHK Düsseldorf):
Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) muss die IHK oder in manchen Fällen das Ordnungsamt das Vorliegen der folgenden gesetzlichen Voraussetzungen beim Antragsteller überprüfen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
Unterlagen und Nachweise
Sämtliche Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden und dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. (Besteht bereits eine Erlaubnis nach § 34c, § 34d/e, § 34f/h GewO oder eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG), so können diese anstelle der nachfolgenden Nachweise für die persönliche Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse vorgelegt werden. Ist diese Erlaubnis älter als zwölf Monate, bedarf es allerdings der Vorlage eines aktuellen Auszuges in Steuersachen.) Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:
Polizeiliches Führungszeugnis
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK bzw. das Ordnungsamt gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34i GewO
- In der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
- Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
- Kosten: ca. 13 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: vollständige Personalien bestätigen und Verurteilungen in den vergangenen fünf Jahren ausschließen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34i GewO
- in der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand); für die juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) bei der Meldebehörde am Ort des Gewerbesitzes
- Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
- Kosten: ca. 13 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung ausschließen
Bescheinigung des Finanzamts: Auskunft in Steuersachen
- Antrag beim zuständigen Finanzamt
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), sowie für die juristische Person selbst durch Antrag beim Finanzamt des Betriebssitzes
- Kosten: keine
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: steuerliche Rückstände ausschließen
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskünfte erhältst du ausschließlich im Internet: www.vollstreckungsportal.de
- Kosten: 4,50 €
- Nach Registrierung erhältst du ein Passwort, mit dem der Auszug beantragt werden kann.
- Den Ausdruck fügst du bitte den einzureichenden Unterlagen bei.
Auszug aus dem Insolvenzregister
- Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzabteilung) des Wohnsitzes durch Vorlage des Personalausweises
- bei juristischen Personen: für die juristische Person selbst
- Kosten: 15 €
- Dauer: ca. eine Woche
- Hintergrund: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken
Aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie
- Mindestumfang entsprechend § 10 Abs. 2 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (Mindestdeckung derzeit 460.000 € für jeden Versicherungsfall und 750.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres)
- Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens/Garantiegebers
- Ist der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, ist auch für diese eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.
Sachkundenachweis