Um die Erlaubnis nach §34i der Gewerbeordnung (GewO) für das Darlehensvermittlungsgeschäft zu erhalten, müssen Sie in der Regel bestimmte Unterlagen und Nachweise bei der zuständigen Behörde einreichen. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland in Deutschland variieren, daher ist es wichtig, sich bei der für Sie zuständigen Behörde zu erkundigen. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular: Ein ausgefülltes Antragsformular für die Erlaubnis nach §34i GewO.
- Personenbezogene Unterlagen: Hierzu gehören unter anderem Kopien von Personalausweisen oder Reisepässen der verantwortlichen Personen im Unternehmen.
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Dazu können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gehören.
- Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse: Hierzu können beispielsweise aktuelle Schufa-Auskünfte oder Bescheinigungen über die finanzielle Situation des Antragstellers gehören.
- Berufshaftpflichtversicherung: Der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist oft erforderlich.
- Auskunft über die fachliche Eignung: Hierzu können Qualifikationsnachweise wie Schulabschlüsse, berufliche Weiterbildungen oder ähnliche Dokumente gehören.
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde: Je nach Bundesland kann es notwendig sein, dass die verantwortlichen Personen über eine bestimmte Sachkunde im Finanzbereich verfügen. Dies kann durch Abschlüsse, Zertifikate oder Berufserfahrung nachgewiesen werden.