Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten oder Ansprüchen eines Versicherungsnehmers an einen Dritten, oft zur Sicherung von Krediten. Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner der Versicherung, aber der Dritte erhält die Rechte auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Die Abtretung muss der Versicherung angezeigt werden und wird häufig schriftlich festgehalten.