Prüfungskurs wählen

Abtretung

Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten oder Ansprüchen eines Versicherungsnehmers an einen Dritten, oft zur Sicherung von Krediten. Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner der Versicherung, aber der Dritte erhält die Rechte auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Die Abtretung muss der Versicherung angezeigt werden und wird häufig schriftlich festgehalten.

Wie können wir dir helfen?
Sprich mit einem unserer Experten.
Kontaktiere uns
Digital & Schnell

Bereite dich optimal auf IHK Prüfungen vor

GewO §34i
Immobiliar-
‍darhlehensvermittler
Auswählen
GewO §34d
Versicherungs
‍vermittler
Auswählen
GewO §34f
Finanzanlagen
‍vermittler
Auswählen
AEVO
Ausbildereignungs
‍prüfung
Auswählen

Jetzt loslegen und für deine
Sachkundeprüfung vorbereiten

Sofortiger Zugang
100%  Geld-zurück-Garantie
Du bestehst oder bekommst dein Geld zurück
95% Bestehensquote