Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für eigenes schuldhaftes Verhalten haftbar gemacht zu werden. In Deutschland beginnt sie grundsätzlich mit dem 7. Lebensjahr, bei Straßenverkehrsunfällen mit dem 10. Lebensjahr. Deliktsunfähige Personen können für verursachte Schäden nicht verantwortlich gemacht werden, da ihnen die Einsichtsfähigkeit fehlt.