Was ist Deliktsfähigkeit?
Deliktsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für einen von ihr verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie beschreibt die rechtliche Verantwortung für das eigene Verhalten im Zivilrecht und ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Person zum Schadensersatz verpflichtet werden kann.
Wer ist deliktsfähig?
Die Deliktsfähigkeit ist abhängig vom Alter und der Einsichtsfähigkeit einer Person. Das deutsche Recht regelt die Deliktsfähigkeit in den §§ 827 und 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
- Kinder unter 7 Jahren: Sind generell deliktsunfähig und können nicht für Schäden haftbar gemacht werden.
- Kinder zwischen 7 und 10 Jahren: Sind im Straßenverkehr in der Regel deliktsunfähig, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
- Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren: Sind beschränkt deliktsfähig. Die Haftung hängt davon ab, ob sie die erforderliche Einsicht in die Folgen ihres Handelns hatten.
- Erwachsene ab 18 Jahren: Sind grundsätzlich deliktsfähig, es sei denn, sie sind aufgrund von dauerhafter oder vorübergehender Einschränkungen (z. B. geistiger Erkrankungen) nicht in der Lage, die Konsequenzen ihres Handelns zu erkennen.
Wann ist jemand nicht deliktsfähig?
Eine Person ist nicht deliktsfähig, wenn sie:
- Unter 7 Jahre alt ist (bzw. unter 10 Jahre bei Verkehrsunfällen).
- Geistig eingeschränkt ist, z. B. aufgrund einer Krankheit oder Behinderung, die das Verständnis für die Folgen des eigenen Handelns verhindert.
- Vorübergehend bewusstseinsgestört ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder andere Einflüsse, es sei denn, diese Bewusstseinsstörung wurde fahrlässig herbeigeführt.
Welche Folgen hat die Deliktsfähigkeit?
- Deliktsfähige Personen: Müssen für Schäden haften, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
- Nicht deliktsfähige Personen: Haften nicht selbst für verursachte Schäden. Hier können Erziehungsberechtigte oder Betreuer zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Welche Rolle spielt die Deliktsfähigkeit in der Versicherung?
- Haftpflichtversicherung:some text
- Deckt Schäden, die durch deliktsfähige Personen verursacht wurden.
- Viele Policen schließen auch die Haftung für nicht deliktsfähige Kinder ein, wenn eine moralische Verantwortung besteht (z. B. Schadensausgleich für das Opfer).
- Aufsichtspflicht:some text
- Eltern oder Aufsichtspersonen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beispiel:
- Ein 6-jähriges Kind beschädigt das Auto eines Nachbarn: Es haftet nicht selbst, da es deliktsunfähig ist. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Ein 14-jähriger Jugendlicher verursacht absichtlich einen Schaden: Er haftet, da er deliktsfähig ist und die Konsequenzen seines Handelns verstehen konnte.
Zusammenfassung
Die Deliktsfähigkeit ist ein zentrales Konzept im Zivilrecht und beschreibt die Fähigkeit einer Person, für Schäden verantwortlich gemacht zu werden. Sie ist alters- und einsichtsabhängig und spielt eine wichtige Rolle bei der Frage der Haftung und Schadensregulierung. Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernst du, wie die Deliktsfähigkeit rechtlich geregelt ist, welche Bedeutung sie für Versicherungsverträge hat und wie du Kunden zu diesem Thema optimal beraten kannst.