In der Kfz-Versicherung bezeichnet die Nachhaftung die Verantwortung des Versicherers für Schäden, die nach dem Ende des Versicherungsvertrags gemeldet werden, aber während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Dies gewährleistet, dass Schadensansprüche, die erst nach Vertragsende bekannt werden, noch abgedeckt sind, sofern sie in der Laufzeit des Vertrags verursacht wurden.