Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken oder Kreditinstitute für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnen. Sie fallen an, wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen zugesagt bekommen hat, aber den Betrag nicht oder nicht vollständig innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abruft. Die Zinsen dienen der Bank als Entschädigung dafür, dass sie die Mittel bereitstellt, ohne sie anderweitig nutzen zu können.
Bereitstellungszinsen entstehen in der Regel bei Baufinanzierungen, da der Kreditbetrag häufig in Teilbeträgen, abhängig vom Baufortschritt, abgerufen wird. Die Zinsen werden fällig, sobald die vereinbarte bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist. Diese beträgt je nach Bank meist 3 bis 12 Monate.
Bereitstellungszinsen werden üblicherweise als Prozentsatz auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnet. Der Zinssatz beträgt in der Regel 0,15 % bis 0,30 % pro Monat, was einem effektiven Jahreszins von etwa 1,8 % bis 3,6 % entspricht.
Beispiel:
Einige Banken bieten Darlehen mit flexibleren Abrufbedingungen an oder verzichten bei bestimmten Finanzierungskonzepten auf Bereitstellungszinsen. Allerdings können diese Angebote mit höheren Standardzinsen verbunden sein.
Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Kostenfaktor bei der Baufinanzierung, da sie für nicht abgerufene Darlehensbeträge anfallen. Sie lassen sich durch eine genaue Planung oder Verhandlungen mit der Bank reduzieren. Im Onlinekurs für Immobiliendarlehensvermittler nach §34i lernst du, wie Bereitstellungszinsen berechnet werden, welche Auswirkungen sie auf die Finanzierung haben und wie du deinen Kunden beim Umgang mit diesen Kosten helfen kannst.