Beurkundung ist der formelle Akt, bei dem ein Notar ein Rechtsgeschäft, wie z.B. einen Kaufvertrag, bestätigt und dessen Inhalt schriftlich festhält. Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit und berät die Parteien. Die Beurkundung verleiht dem Dokument besondere Beweiskraft und Rechtsverbindlichkeit. Sie ist bei bestimmten Geschäften, wie Immobilienkäufen, gesetzlich vorgeschrieben.