Die Neuwertversicherung erstattet im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert eines beschädigten oder zerstörten Gegenstands in neuwertigem Zustand. Sie deckt die Kosten, die notwendig sind, um den beschädigten Gegenstand durch einen neuen, gleichwertigen zu ersetzen, ohne Berücksichtigung von Wertminderung oder Abschreibung. Diese Versicherungsform wird häufig für Gebäude, Fahrzeuge und hochwertigen Hausrat verwendet.