Prüfungskurs wählen

Billigungsklausel

Die Billigungsklausel ist eine Vertragsbestimmung, die festlegt, dass der Vertrag erst nach Zustimmung einer bestimmten Person oder Institution rechtskräftig wird. Sie wird häufig in Versicherungsverträgen verwendet, um sicherzustellen, dass der Vertrag den internen Richtlinien des Unternehmens entspricht. Erst nach dieser Billigung tritt der Vertrag in Kraft.

Wie können wir dir helfen?
Sprich mit einem unserer Experten.
Kontaktiere uns
Digital & Schnell

Bereite dich optimal auf IHK Prüfungen vor

GewO §34i
Immobiliar-
‍darhlehensvermittler
Auswählen
GewO §34d
Versicherungs
‍vermittler
Auswählen
GewO §34f
Finanzanlagen
‍vermittler
Auswählen
AEVO
Ausbildereignungs
‍prüfung
Auswählen

Jetzt loslegen und für deine
Sachkundeprüfung vorbereiten

Sofortiger Zugang
100%  Geld-zurück-Garantie
Du bestehst oder bekommst dein Geld zurück
95% Bestehensquote