Die Billigungsklausel ist eine Vertragsbestimmung, die festlegt, dass der Vertrag erst nach Zustimmung einer bestimmten Person oder Institution rechtskräftig wird. Sie wird häufig in Versicherungsverträgen verwendet, um sicherzustellen, dass der Vertrag den internen Richtlinien des Unternehmens entspricht. Erst nach dieser Billigung tritt der Vertrag in Kraft.