Das Alterseinkünftegesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften in Deutschland. Es führte das sogenannte Drei-Schichten-Modell ein, das die Altersvorsorge in Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge unterteilt. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerliche Förderung der Altersvorsorge zu verbessern und gleichzeitig die Besteuerung der Alterseinkünfte schrittweise zu erhöhen.