Pflegegrade in Deutschland klassifizieren die Pflegebedürftigkeit einer Person und bestimmen so ihren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 für leichte Beeinträchtigungen bis zu Pflegegrad 5 für schwere Beeinträchtigungen mit umfassendem Betreuungsbedarf. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz der Person bewertet.