Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie Gewerbeeinheiten oder Büros, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und im Grundbuch eingetragen. Eigentümer können ihre Einheiten eigenständig nutzen oder vermieten, sind aber gemeinsam für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich.