Die Zusatzversorgung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die speziell im öffentlichen Dienst angeboten wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und zielt darauf ab, den Lebensstandard der Beschäftigten im Ruhestand zu sichern. Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden in der Regel vom Arbeitgeber und teilweise auch vom Arbeitnehmer finanziert.