Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die rechtlich wie Grundstücke behandelt werden und im Grundbuch eingetragen sind. Dazu gehören das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum. Sie ermöglichen die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Gebäudes, obwohl man nicht Eigentümer des Grundstücks ist. Grundstücksgleiche Rechte können veräußert, vererbt und belastet werden, ähnlich wie Grundstücke.