Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands oder der versicherten Risiken. Im Schadensfall führt dies dazu, dass die Entschädigung der Versicherung proportional gekürzt wird. Die Versicherung deckt dann nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ab. Dies kann für den Versicherten eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es unerlässlich, den Wert der versicherten Objekte oder Risiken regelmäßig zu überprüfen und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
Eine Unterversicherung kann gravierende Folgen haben, insbesondere im Schadensfall. Wenn die Entschädigung reduziert wird, trägt der Versicherte den verbleibenden Schaden selbst, was zu unerwarteten finanziellen Herausforderungen führen kann. Gerade Versicherungsvermittler, die nach § 34d GewO tätig sind, tragen eine große Verantwortung, ihre Kunden auf die Risiken einer Unterversicherung hinzuweisen und aktiv dabei zu helfen, diese zu vermeiden. Im Rahmen der Beratung ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der versicherten Objekte zu ermitteln und regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist.
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Unterversicherung ist ein häufig unterschätztes Risiko, das im Schadensfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Sie tritt auf, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert der versicherten Objekte nicht deckt. Versicherungsvermittler nach § 34d GewO spielen eine zentrale Rolle dabei, Kunden umfassend zu beraten und eine Unterversicherung zu verhindern. Durch regelmäßige Überprüfungen und fundierte Beratung kann sichergestellt werden, dass Kunden im Schadensfall optimal abgesichert sind.
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