Grunddienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, die einem Grundstückseigentümer (herrschendes Grundstück) bestimmte Nutzungen an einem benachbarten Grundstück (dienendes Grundstück) gestatten. Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder das Recht, eine Mauer an das Nachbargrundstück anzubauen. Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen und dauerhaft mit den betroffenen Grundstücken verbunden, auch bei Eigentümerwechsel. Sie dienen der Sicherung spezifischer Nutzungsinteressen und erhöhen den Wert des herrschenden Grundstücks.
Grunddienstbarkeiten sichern spezifische Nutzungsinteressen und erhöhen den Wert des herrschenden Grundstücks. Sie bieten rechtliche Sicherheit für die Nutzung benachbarter Grundstücke.
Grunddienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, die einem Grundstückseigentümer bestimmte Nutzungen an einem benachbarten Grundstück gestatten. Sie bieten rechtliche Sicherheit und erhöhen den Wert des herrschenden Grundstücks. Im Onlinekurs für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i lernen Sie, wie Sie Grunddienstbarkeiten effektiv erklären und Ihre Kunden bei der Nutzung dieser Rechte unterstützen können.