Die Gliedertaxe ist eine Bewertungsgrundlage in der Unfallversicherung, die festlegt, wie hoch die Invaliditätsleistung bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane ist. Sie definiert feste Prozentsätze der Versicherungssumme, die je nach Schwere der Beeinträchtigung ausgezahlt werden. Zum Beispiel kann der Verlust eines Arms mit 70 % und der Verlust eines Beins mit 60 % der Versicherungssumme bewertet werden.