Nießbrauch ist das Recht einer Person, eine Sache oder ein Vermögen, das einer anderen Person gehört, zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Der Eigentümer bleibt formell im Besitz, verliert jedoch für die Dauer des Nießbrauchs das Nutzungsrecht. Häufig betrifft dies Immobilien, bei denen der Nießbraucher z.B. wohnen oder Mieteinnahmen erhalten kann. Nießbrauch ist nicht vererbbar oder übertragbar.