Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die sicherstellt, dass Anleger in Investmentfonds auch dann jährlich besteuert werden, wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Sie basiert auf einem festgelegten Prozentsatz des Rücknahmepreises des Fondsanteils zu Jahresbeginn und wird als fiktiver Ertrag angesetzt. Die tatsächlich ausgeschütteten Erträge werden von der Vorabpauschale abgezogen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Vorabpauschale wird vom Fondsanbieter berechnet und an das Finanzamt abgeführt.