Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung von Krediten dient, meist bei Immobilienfinanzierungen. Sie ist im Grundbuch eingetragen und gibt dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Tilgung des Kredits bestehen, kann aber gelöscht oder für neue Kredite verwendet werden.