Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes, veräußerliches und vererbbares Recht, auf einem Grundstück, das einem anderen gehört, ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es wird meist für lange Zeiträume, häufig 50 bis 99 Jahre, gewährt. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Bauwerk normalerweise an den Grundstückseigentümer zurück, der dafür eine Entschädigung zahlen kann. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und bietet eine kostengünstigere Alternative zum Kauf eines Grundstücks.