Das Dauernutzungsrecht ist ein dingliches Recht, das einer Person das dauerhafte oder befristete Nutzungsrecht an einer Immobilie oder einem Grundstück einräumt. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann veräußert, vererbt oder belastet werden. Dieses Recht ermöglicht es, die Immobilie zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein, und bietet eine langfristige Sicherheit der Nutzung. Es wird häufig für Erholungsgrundstücke, Wochenendhäuser oder Gemeinschaftsanlagen verwendet.