Wohneigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes und des Grundstücks. Es wird im Grundbuch eingetragen und nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohneigentümer haben das Recht, ihre Wohnung selbst zu nutzen oder zu vermieten, und tragen gemeinsam die Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, wie Treppenhäuser, Dächer und Gärten.