Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer bestimmten Person bestimmte Nutzungen oder Befugnisse an einem fremden Grundstück einräumt. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit ist sie nicht an ein Grundstück gebunden und erlischt mit dem Tod der berechtigten Person. Beispiele sind Wohnrechte oder das Recht, einen Teil des Grundstücks zu nutzen. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und ist gegenüber Dritten wirksam.