Der Basisertrag ist ein fiktiver Mindestbetrag, der bei der Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland zur Berechnung der Vorabpauschale dient. Er entspricht 70 % des Basiszinses multipliziert mit dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn. So wird sichergestellt, dass auch thesaurierende Fonds jährlich besteuert werden.